Hartz4all begrüßt das weise Vorgehen des unfehlbaren Bundesrats, dem es auf süffisante Weise gelungen ist, Belange des geistigen Eigentums in einem Satz mit Verfassungsschutz und nationaler Sicherheit zu erwähnen, wodurch eine berechtigte de-facto-Gleichsetzung von Urheberrechtsverstößen mit der Bedrohung der verfassungsmäßigen Ordnung vollzogen wurde. Jedem aufrichtigen Staatsbürger soll auf diese Art schnell verdeutlicht werden, dass geistiges Eigentum der primäre Stützpfeiler einer freiheitlichen Gesellschaft ist, während merkwürdige Ideen wie Meinungs-, Presse- oder Informationsfreiheit sowie das Fernmeldegeheimnis an hinteren Stellen rangieren.
Auch die »vorbeugende Bekämpfung von Straftaten« ist eine ehrenvolle Absicht, da es stets vorzuziehen ist, Menschen ohne konkreten Verdacht vor der Ausübung einer Straftat zu überwachen und schließlich zu verhaften, als bis zur Ausübung der Straftat oder zum Auftauchen so genannter Beweise abzuwarten. Dass durch den besagten Passus staatliche Zufallssicherheitsmaßnahmen - Terroristen sprechen von so genannter Willkürüberwachung und -zensur -, die unser aller Leben verbessern werden, ermöglicht werden sollen, wird deutlich, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass die Vorbereitung einer Straftat bereits heute eine Straftat darstellt.
Schauen Sie also mit uns in eine frohe Zukunft, in der Sie von so ziemlich jeder Behörde (und privaten Urheberrechts-Bluthundeinheiten), die dieses Land aufzuweisen hat, mit Freude überwacht werden, denn Sie wissen: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten!


