Nach den umstrittenen Forderungen des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, das Jugendstrafrecht zukünftig in Ausnahmefällen auch bei unter 14-Jährigen anzuwenden, legt der sympathische Problemlöser heute nach und schlägt vor, in Zukunft auch die Jüngsten der Gesellschaft für einige Monate in Jugendbetreuung nehmen zu können. In dieser sollen die Jugendlichen während ihres maximal neun Monate dauernden Aufenthalts rund um die Uhr von einer ihnen zugewiesenen so genannten Gebärmutter überwacht werden. Durch diese Maßnahme sollen die Jugendlichen effektiv am Ausüben weiterer Straftaten gehindert werden.
Erste Studien, die Pilotprojekte einer Jugendbetreuung unter Kontrolle einer solchen Gebärmutter untersuchen, belegen eindrucksvolle Ergebnisse. So hat kein einziger der von einer Gebärmutter überwachten Jugendlichen in der Zeit seiner Betreuung eine Straftat verübt. Experten konstatierten ein herausragendes Ergebnis in der Kriminalitätsbekämpfung unter Jugendlichen. Ministerpräsident Koch sprach sich allerdings dafür aus, die Maßnahme mit vom Steuerzahler finanzierten deutschen Gebärmüttern nur deutschen Staatsangehörigen zukommen zu lassen.



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