Das law blog zitiert aus der Rheinischen Post :
Ginge es nach Rainer Wendt, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, würde Hans bald nicht mehr mit seinem Becher auf der Kö sitzen. “Bettler haben in unseren Fußgängerzonen nichts verloren. Die sind schließlich von Steuerzahlern für Steuerzahler finanziert worden.”
Das Entfernen von Armut aus dem Sichtfeld braver Bürger ist längst überfällig. Die Innenstädte sollen sauber sein, frei von Bettlern, Graffiti, Armut, Arbeitslosen, Punks und langhaarigen Studenten! Und frei von Behinderten gleich auch noch:
ist für sichtbar “Behinderte” tatsächlich jetzt schon ein Problem bzgl. privatisierter (öffentlicher) Räume vorhanden: nicht ganz selten werden sie der Lokalität verwiesen, aus Gründen der “Geschäftshygiene” (Zitat!) bzw. der “Schalterhygiene” (auch Zitat).
[Kommentar #43]
Florian, Kommentator #37, ist bereits in vorauseilendem Gehorsam in der schönen neuen Welt angekommen:
Letzten endes wäre es doch schön, wenn man die alle zu allgemeinnützigen Arbeiten herranziehen kann.
Mein Model wäre es, die Kinder von sozial schwachen bekommen 3 Mahlzeiten im Kindergarten / Schule. (So ist sichergestellt, daß die was zu essen bekommen, und nicht wie in Deutschland ab und an geschieht, auch noch das Kindergeld versoffen wird)
Die Erwachsenen dürfen jeden Morgen bei einem Amt antreten, und bekommen eine Aufgabe zugewiesen. Und bekommen hierrüber einen Zettel, wo genau drauf steht, was zu tun ist. Und unten zwei Kästchen, Aufgabe erfüllt, und Aufgabe sehr gut erfüllt.
Ist die Aufgabe erfüllt, gibt es Essensmarken, und das Essen für den Tag ist gesichert. Ist die Aufgabe sehr gut erfüllt, gibt es auch noch Euros.
Wird die Aufgabe nicht erfüllt gibt es nix. Wenn derjenige dann hungernd zu bett geht, wird er sich überlegen, ob er sich am nächsten Tag nicht doch sein Essen verdienen will.[Kommentar #37]
Die zenzizenzizenzic armee fraktion klärt auf, um wes Geistes Kind es sich bei derartigen Forderungen handeln könnte:
„Das Asozialenproblem ist äußerst dringlich geworden und bedarf einer baldigen und umfassenden Lösung. Die bestehenden Bestimmungen des Fürsorgerechts, des Arbeitseinsatzes und der polizeilichen Vorbeugungshaft reichen hier nicht aus. Die Asozialen müssen entweder einer produktiven Tätigkeit zugeführt werden oder soweit dies nicht möglich ist, durch geeignete Unterbringung an weiterer Belastung der Allgemeinheit gehindert werden.“
[Entwurf des Reichsminister des Innern vom 10.05.1940]
[Dank an La-Z]
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